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Die Ernennung des Offizials zum geistlichen Kommissar über das
Stift Rellinghausen und die erzbischöfliche Autorisation aufgrund der
zwischen der Äbtissin des Stiftes Essen und dem Erzbischof Max
Heinrich im Jahre 1665 getroffenen Vereinbarung
Die Ernennung des Offizials zum geistlichen Kommissar über das
Stift Rellinghausen und die erzbischöfliche Autorisation aufgrund der
zwischen der Äbtissin des Stiftes Essen und dem Erzbischof Max
Heinrich im Jahre 1665 getroffenen Vereinbarung