Mandatum de relaxando arresti sine clausula Auseinandersetzung um Freilassung eines Inhaftierten
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0127
Wismar B 35 (W B 1 n. 35)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
(1652-1664) 25.06.1664-06.09.1664
Kläger: (2) Walter Block, kgl. schwedischer Oberfaktor zu Wismar
Beklagter: Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopff (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. erbittet Freilassung seines Buchhalters Christian Bringsgut, der wegen Diebstahls von Fischen, Zerstörung eines Aalkastens und Beleidigungen vom Rat inhaftiert worden war und erhält das gewünschte Mandat am 27.06. Am selben Tag trägt der Rat seine Gegenargumente vor und erbittet, ihn solange in Haft zu belassen, bis er eine ausreichende Kaution stellt und eine unabhängige Juristenfakultät ihr Urteil über ihn gesprochen hat. Am 28.06. beschwert sich Kl. über nicht erfolgte Freilassung und erbittet fiskalische Strafe von 500 Rtlr gegen Rat, wird vom Tribunal aber auf den Schriftsatz der Bekl. verwiesen. Am 07.07. weist Kl. alle Vorwürfe zurück und besteht auf Freilassung Bringsguts, woraufhin das Tribunal Rat am 11.07. zur Antwort auffordert. Am 21.07. bekräftigt Rat seine Argumente, besteht auf dem Inquisitionsprozeß und fordert Bestrafung des Kl.s und seines Anwalts wegen "gebrauchter Anzüglichkeiten". Nach einem erneuten Schreiben des Kl.s vom 02.08. kassiert das Tribunal am selben Tag das Mandat, fordert den Rat zur Freilassung Bringsguts auf, sobald dieser Kaution gestellt habe und verurteilt Kl. und dessen Anwalt zu je 15 Rtlr Strafe.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus Vergleichen zwischen den Parteien vom 14.01.1652 und 17.06.1656 sowie Aktenstücke aus einem Tribunalsprozeß zwischen Parteien 1657; von Gerichtssekretär Arnold Böttcher aufgenommene Befragung des Küpers Hinrich Evers, des Zimmermanns Peter Bärner, des Seifensieders Franz Wiese, des Schmieds Johann Schmidt d.Ä., des Senklers Adam Möller, des Otto Schmidt, des Kämmereidieners Johann Kutzner und des Torwächters Jürgen Busche vom 25.06.1664; Bericht des Notars Joachim Lehmann vom 27.06.1664; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 27.06.1664; von Notar Johannes Balthasar aufgenommenes Verhör des Küpers Hinrich Evers, des Peter Berner und des Soldaten Hans Thoms sowie des Christian Bringsgut vom 26.07.1664; von Estatsmajor Johann Ringsgewant aufgenommenes Verhör der Fähnrichs Persohn und Taube sowie des Gefreiten Cornelius Kohlmann (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 18. und 26.07.1664
Beklagter: Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopff (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. erbittet Freilassung seines Buchhalters Christian Bringsgut, der wegen Diebstahls von Fischen, Zerstörung eines Aalkastens und Beleidigungen vom Rat inhaftiert worden war und erhält das gewünschte Mandat am 27.06. Am selben Tag trägt der Rat seine Gegenargumente vor und erbittet, ihn solange in Haft zu belassen, bis er eine ausreichende Kaution stellt und eine unabhängige Juristenfakultät ihr Urteil über ihn gesprochen hat. Am 28.06. beschwert sich Kl. über nicht erfolgte Freilassung und erbittet fiskalische Strafe von 500 Rtlr gegen Rat, wird vom Tribunal aber auf den Schriftsatz der Bekl. verwiesen. Am 07.07. weist Kl. alle Vorwürfe zurück und besteht auf Freilassung Bringsguts, woraufhin das Tribunal Rat am 11.07. zur Antwort auffordert. Am 21.07. bekräftigt Rat seine Argumente, besteht auf dem Inquisitionsprozeß und fordert Bestrafung des Kl.s und seines Anwalts wegen "gebrauchter Anzüglichkeiten". Nach einem erneuten Schreiben des Kl.s vom 02.08. kassiert das Tribunal am selben Tag das Mandat, fordert den Rat zur Freilassung Bringsguts auf, sobald dieser Kaution gestellt habe und verurteilt Kl. und dessen Anwalt zu je 15 Rtlr Strafe.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus Vergleichen zwischen den Parteien vom 14.01.1652 und 17.06.1656 sowie Aktenstücke aus einem Tribunalsprozeß zwischen Parteien 1657; von Gerichtssekretär Arnold Böttcher aufgenommene Befragung des Küpers Hinrich Evers, des Zimmermanns Peter Bärner, des Seifensieders Franz Wiese, des Schmieds Johann Schmidt d.Ä., des Senklers Adam Möller, des Otto Schmidt, des Kämmereidieners Johann Kutzner und des Torwächters Jürgen Busche vom 25.06.1664; Bericht des Notars Joachim Lehmann vom 27.06.1664; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 27.06.1664; von Notar Johannes Balthasar aufgenommenes Verhör des Küpers Hinrich Evers, des Peter Berner und des Soldaten Hans Thoms sowie des Christian Bringsgut vom 26.07.1664; von Estatsmajor Johann Ringsgewant aufgenommenes Verhör der Fähnrichs Persohn und Taube sowie des Gefreiten Cornelius Kohlmann (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 18. und 26.07.1664
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ