Anna Lengstin, Witwe des Heinz Stark, bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihr und ihren Kindern ein Gütlein in Kümmerazhofen ("Kümprethshofen") verliehen hat. Es war früher zu Leibgeding an ihren Ehemann vergeben worden. Sie wird es in gutem Zustand erhalten, persönlich bewirtschaften und nicht schlaizen. Jährlich zu Martini reicht sie je 1 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb h Ravensburger Maßes und Währung sowie 2 Herbsthühner und 1 Fasnachthuhn. Bei Ungenossamenehe verlieren die Beliehenen ihr Leiherecht ("Lehenschaft"). Wenn sie vom Gut abziehen, müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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