Dietrich Maier (Mayer) von Roitham (Reu{o}thaim), seine Ehefrau Margret und beider Kinder Engelbrecht, Diemut, Agnes, Elsbeth, Christein, Katrei und Margret bestätigen, sich mit den Zechpröpsten zu Obing wegen ihres Hofes Wolfegg vor dem Schiedsgericht von Heinrich dem Obinger, Stadtrichter zu Wasserburg, dahingehend geeinigt zu haben, dass ein Familienmitglied am jährlichen Stifttag teilnehmen soll und die Abgaben vom Hof pünktlich zu leisten sind, andernfalls fällt der Hof an die Kirche in Obing zurück. S: Heinrich Obinger, Stadtrichter zu Wasserburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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