Engelhart von Morstein, Stadtschultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet in Gegenwart namentlich benannter Richter folgendes Kaufgeschäft: Hans Truchtelfinger, Schlosser und Bürger zu Schwäbisch Hall, verkauft dem Gabriel Senft, ebenfalls zu Hall, um 10 fl rh 12 sh h jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds, fällig jeweils an Michaelis (29. September), aus seinem in der Stadt gelegenen und nach Anstößern beschriebenen Haus samt Hofreite und weiterem Zubehör.