MWF Naturwissenschaften NW 0316 (Bestand)
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NW 0316 335.06.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.58. Ministerium für Wissenschaft und Forschung >> 4.2.58.1. Forschungsförderung
1952-1976
Forschungsförderung: Naturwissenschaftliche Institute und Forschungsgesellschaften
Bestandsbeschreibung: Die Bestände NW 316, NW 350, NW 369, NW 386 und NW 407 wurden in den Jahren 1979 - 1984 vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung an das Nordrhein-Westfälische Hauptstaatsarchiv abgegeben (Acc. III 100/79, Abt. II; Acc. III 31/81, Abt. IV B; Acc. III 67/81, Abt. IV (alt); Acc. III 13/3, Abt. IV B; Acc. III 40/84, Abt. IV B). Die Bestände umfassten bei der Ablieferung Akten der Forschungsförderung in Schnellheftern: NW 316 1.051 Einheiten, NW 350 1.440, NW 369 465, NW 386 684 sowie NW 407 753 Einheiten. Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1952 - 1984, ein großer Teil stammt mithin aus der Zeit vor der Gründung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung im Jahre 1970. Abgebende Behörde war jedoch für alle Bestände das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, so dass als Provenienz nur dieses Ministerium in Frage kam.
Die Bestände enthalten ohne Ausnahme Akten der Forschungsförderung und betreffen die Abwicklung einzelner, durch das Land geförderter Forschungsprojekte. Da der wissenschaftlich-inhaltliche Ertrag der geförderten Projekte dem Zwang der Drucklegung der Ergebnisse unterliegt - zum großen Teil erfolgt die Drucklegung in den vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung herausgegebenen Forschungsberichten des Landes Nordrhein-Westfalen (Westdeutscher Verlag) -, sind die wissenschaftlichen Ergebnisse in ausreichendem Maße gesichert. Die Forschungsberichte liegen u.a. nahezu lückenlos in der Amtsdrucksachensammlung des Hauptstaatsarchivs vor (Sign. D II a 11).
Insofern konnten - nach Absprache mit dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung - ca. 90 % der Akten der betreffenden Bestände kassiert werden, um dennoch die Führung der Forschungsförderungsakten (Antragsbearbeitung, Einholung von Gutachten, Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, Drucklegung der Forschungsergebnisse), sozusagen eher von der formellen Seite, in repräsentativer Auswahl dokumentieren zu können, selbst wenn hierdurch Forschungsakten einzelner Projekte unvollständig bleiben mögen, sofern sie unter anderem Aktenzeichen fortgeführt wurden und im archivischen Bestand daher ohne Abschluss- bzw. Vorgängerakte bleiben. Die Kassationsentscheidung wurde mit wenigen Ausnahmen mechanisch getroffen (jede zehnte Akte wurde aufbewahrt), um jedwede subjektive Bewertung zu vermeiden.
Bei der Titelaufnahme wurden folgende Daten aufgenommen: Die beantragende Institution (Lehrstühle, Institute, Vereine etc.) mit Angabe der Hochschule oder des Ortes; der Antragsteller, häufig unterschieden von dem bzw. den Bearbeitern; die Laufzeit der Akte und Aktenzeichen. Bei den Aktenzeichen wurden das jeweils früheste und späteste feststellbare aufgenommen, um den Kompetenzwechsel in befriedigender Weise zu dokumentieren. Die am Ende in runden Klammern stehende Zahl enthält die Signatur, unter der das geförderte Forschungsprojekt nach Aktenschluss in der Registratur abgelegt (die sogenannte rote Nummer, die mit der z.d.A.- Verfügung vergeben wurde) und schließlich auch an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurde.
Bis zum Jahre 1959 ressortierte die Forschungsförderung beim Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (Abt. III), im Juli 1959 wurde die Kompetenz vom Kultusministerium übernommen (Abt. I/1), schon Ende des Jahres 1959 aber einer gesonderten Abteilung des Kultusministeriums übertragen (Abt. IV). Zum 1. April 1961 wurde beim Ministerpräsidenten das Landesamt für Forschung errichtet, das die Forschungsförderung zusammenfassen und koordinieren sollte. Die Leitung wurde Leo Brandt übertragen (Unterbrechung 1966-1967 durch Julius Seeger), der schon im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Forschungsförderung maßgeblich bestimmt hatte. Am 28. Juli 1970 ging das Landesamt für Forschung in den Geschäftsbereich des neu gegründeten Ministeriums für Wissenschaft und Forschung über; auch hier wurde es zunächst dem Minister unmittelbar unterstellt, verlor aber bald nach dem Tode des Leiters des Landesamtes (Leo Brandt im Jahre 1971) die Stellung einer selbständigen Behörde. Seither bildet es eine Abteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung: Zunächst Abt. IV Landesamt für Forschung; seit 1974 Abt. II Gruppe B; seit 1981 Abt. IV.
Bestandsbeschreibung: Die Bestände NW 316, NW 350, NW 369, NW 386 und NW 407 wurden in den Jahren 1979 - 1984 vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung an das Nordrhein-Westfälische Hauptstaatsarchiv abgegeben (Acc. III 100/79, Abt. II; Acc. III 31/81, Abt. IV B; Acc. III 67/81, Abt. IV (alt); Acc. III 13/3, Abt. IV B; Acc. III 40/84, Abt. IV B). Die Bestände umfassten bei der Ablieferung Akten der Forschungsförderung in Schnellheftern: NW 316 1.051 Einheiten, NW 350 1.440, NW 369 465, NW 386 684 sowie NW 407 753 Einheiten. Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1952 - 1984, ein großer Teil stammt mithin aus der Zeit vor der Gründung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung im Jahre 1970. Abgebende Behörde war jedoch für alle Bestände das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, so dass als Provenienz nur dieses Ministerium in Frage kam.
Die Bestände enthalten ohne Ausnahme Akten der Forschungsförderung und betreffen die Abwicklung einzelner, durch das Land geförderter Forschungsprojekte. Da der wissenschaftlich-inhaltliche Ertrag der geförderten Projekte dem Zwang der Drucklegung der Ergebnisse unterliegt - zum großen Teil erfolgt die Drucklegung in den vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung herausgegebenen Forschungsberichten des Landes Nordrhein-Westfalen (Westdeutscher Verlag) -, sind die wissenschaftlichen Ergebnisse in ausreichendem Maße gesichert. Die Forschungsberichte liegen u.a. nahezu lückenlos in der Amtsdrucksachensammlung des Hauptstaatsarchivs vor (Sign. D II a 11).
Insofern konnten - nach Absprache mit dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung - ca. 90 % der Akten der betreffenden Bestände kassiert werden, um dennoch die Führung der Forschungsförderungsakten (Antragsbearbeitung, Einholung von Gutachten, Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, Drucklegung der Forschungsergebnisse), sozusagen eher von der formellen Seite, in repräsentativer Auswahl dokumentieren zu können, selbst wenn hierdurch Forschungsakten einzelner Projekte unvollständig bleiben mögen, sofern sie unter anderem Aktenzeichen fortgeführt wurden und im archivischen Bestand daher ohne Abschluss- bzw. Vorgängerakte bleiben. Die Kassationsentscheidung wurde mit wenigen Ausnahmen mechanisch getroffen (jede zehnte Akte wurde aufbewahrt), um jedwede subjektive Bewertung zu vermeiden.
Bei der Titelaufnahme wurden folgende Daten aufgenommen: Die beantragende Institution (Lehrstühle, Institute, Vereine etc.) mit Angabe der Hochschule oder des Ortes; der Antragsteller, häufig unterschieden von dem bzw. den Bearbeitern; die Laufzeit der Akte und Aktenzeichen. Bei den Aktenzeichen wurden das jeweils früheste und späteste feststellbare aufgenommen, um den Kompetenzwechsel in befriedigender Weise zu dokumentieren. Die am Ende in runden Klammern stehende Zahl enthält die Signatur, unter der das geförderte Forschungsprojekt nach Aktenschluss in der Registratur abgelegt (die sogenannte rote Nummer, die mit der z.d.A.- Verfügung vergeben wurde) und schließlich auch an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurde.
Bis zum Jahre 1959 ressortierte die Forschungsförderung beim Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (Abt. III), im Juli 1959 wurde die Kompetenz vom Kultusministerium übernommen (Abt. I/1), schon Ende des Jahres 1959 aber einer gesonderten Abteilung des Kultusministeriums übertragen (Abt. IV). Zum 1. April 1961 wurde beim Ministerpräsidenten das Landesamt für Forschung errichtet, das die Forschungsförderung zusammenfassen und koordinieren sollte. Die Leitung wurde Leo Brandt übertragen (Unterbrechung 1966-1967 durch Julius Seeger), der schon im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Forschungsförderung maßgeblich bestimmt hatte. Am 28. Juli 1970 ging das Landesamt für Forschung in den Geschäftsbereich des neu gegründeten Ministeriums für Wissenschaft und Forschung über; auch hier wurde es zunächst dem Minister unmittelbar unterstellt, verlor aber bald nach dem Tode des Leiters des Landesamtes (Leo Brandt im Jahre 1971) die Stellung einer selbständigen Behörde. Seither bildet es eine Abteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung: Zunächst Abt. IV Landesamt für Forschung; seit 1974 Abt. II Gruppe B; seit 1981 Abt. IV.
Archivbestand
Deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
21.04.2026, 8:22 AM CEST
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