Im Jahre 1619, Freitag, den 20. (10.) August, wird zwischen Anna von Irmtraut ('Ehren-'), Äbtissin des adligen Stifts Gnadenthal, mit Rat und Einwilligung der Konventsjungfrauen einer- und Philipp Wentz von Erbach andererseits folgendes vereinbart. Dieser erhält wegen seiner Blödigkeit und seines Leibesunvermögens einen Platz im Kloster. Von diesem soll ihm Essen und Trinken am Tisch des Dienstgesindes, auch bisweilen ein Trunk Wein gewährt werden, besonders wenn er schwach und krank ist. Dann soll ihm sein Essen auf sein Gemach geschickt werden. An Arbeit soll mehr von ihm nicht gefordert werden, als wozu er sich erboten hat und was er zu tun vermag. Ihm soll ein abschließbares Gemach, worin er das Seine verwahren und seine Nachtruhe haben kann, eingeräumt werden. Dafür will er selbst ein Bett stellen. Mit Laken ('leygtu(c)hern') soll er vom Kloster versorgt werden. Er will sich selbst kleiden. Doch soll ihm das Kloster jährlich 3 Paar Schuhe machen lassen und auch das Leder dazu stellen. Er hat gelobt, sich verträglich gegen das Gesinde und wie ein ehrliebender Mann zu verhalten, und hat dem Kloster 300 Gulden zu je 24 Albus in Pfand- und Gültbriefen übergeben. - Die Aussteller lassen hierüber zwei Ausfertigungen durch Wolf Dietrich Caesar, kaiserlicher Notar zu Niederbrechen, Trierer Diözese, herstellen. - Sekretsiegel der Aussteller. - Geschehen unter obigem Datum.