Der Abt von Kastl und der Vertreter des Stiftes Berchtesgaden Johannes Braun geloben den Schiedsspruch anzunehmen, den Bischof Albrecht [II.] von Eichstätt als Obmann in der Streitsache zwischen beiden genannten Klöstern wegen der Güter zu [Groß-]Höbing fällen wird.