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Papst Julius II. bekundet Hartmann Burggraf von Kirchberg,
Domkanoniker von Mainz, Doktor des Kirchenrechts, nachdem Johann [I. von
Henneberg], Ab...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1509 März 5
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctumpetrum anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimooctavo [!] tertio Nonis Martii pontificatus nostri anno sexto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Julius II. bekundet Hartmann Burggraf von Kirchberg, Domkanoniker von Mainz, Doktor des Kirchenrechts, nachdem Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda wegen seiner Gebrechlickeit zur Verwaltung und Leitung des Klosters Fulda in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten um die Bestimmung eines geeigneten Klerikers, von Seiten beider Eltern von gräflicher Abstammung, genügend an Eifer, Ausbildung und geistlicher und weltlicher Bildung gemäß einem glaubwürdigen Zeugnis als Koadjutor gebeten hatte, und nachdem er ihn am heutigen Tag als Mönch in das Kloster Fulda aufgenommen hat und ihm erlaubt hat binnen drei Monaten gemäß den Gewohnheiten des Klosters die Profess abzulegen und das Habit anzulegen, wie er ihm in einem Motu proprio gesondert gestattet hat; dass er ihm mit Rat des [Konsistoriums] (de fratrum nostrorum consilio) und Zustimmung des bisherigen Abtes und des Konvents als Koadjutor die geistliche und weltliche Leitung des Klosters Fulda, dem bisher Abt Johann vorgestanden hatte, mit voller Gewalt wie sie zum Amt eines Koadjutors nach Recht und Gewohnheit gehört, übertragen hat. Für den Fall der Vakanz des Klosters mit dem Recht der Vergabe durch den Papst erhält Hartmann eine Providierung mit dem Abbatiat mit aller geistlichen und weltlichen Gewalt. Papst Julius wünscht Hartmann eine erfolgreiche Amtszeit und fordert ihn auf, das Kloster als Koadjutor und als Abt zu schützen und zu fördern; er fordert ihn auf, binnen drei Monaten die Profess abzulegen und das Habit anzulegen, widrigenfalls wird das Kloster nach Fristablauf als vakant betrachtet; er soll gemäß der Konstitution Papst Bonifatius VIII. keine mobilen oder immobilen Besitz des Klosters veruntreuen und über [seine Amtsführung] seinem Vorgänger, Abt Johann, Rechenschaft ablegen; maßvolle Ausgaben (sumptus precipere moderatos) aus dem Klostervermögen darf er jedoch tätigen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Ex debito pastoralis officii. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Auf der Plica rechts: (F. de Gomiel).
Auf der Plica rechts außen unten: (VII).
Auf der Plica unter den Bullenschnüren: (Ioannes de Pelegrinis).
Unter der Plica links außen: (Martius).
Unter der Plica links: (L).
Unter der Plica links: (Iohannes Camillottus).
Unter der Plica auf der Innenseite links: (Visa P. Suno [?]).
Auf der Rückseite in der Mitte: (Registrata Colotuis).
Auf der Rückseite unter den Bullenschnüren auf dem Kopf stehend: (F. de Parma).
Auf der Rückseite links auf dem Kopf stehend: (F. de Parma / A. Draco).
Korrekturen im Text.
Vgl. Nr. 1403 und 1404.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.