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Schultheiß Konrad, die übrigen Schöffen und die Bürger von Weil gewähren dem Kloster Herrenalb für seine Besitzungen in ihrer Stadt Freiheit von allen Dienstbarkeiten, Genuss der Bürgernutzungen und Freiheit von Zoll und Umgeld.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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