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Der baden-durlachische Geheime Rat an die kurpfälzische Regierung, dass er, auf pfälzische Zusicherung der Gegenseitigkeit befohlen hat, der Menicker'schen Ehefrau zu Heidelberg die Erbschaft des in Karlsruhe verstorbenen Hofrats Bader abzugsfrei auszuhändigen und künftig dasselbe freundnachbarliche Verfahren beobachten will, wie es bereits früher dem kurpfälzischen Archivar Pickel zu Sulzbach mit dem ihm von dem Geheimen Rat Lüdecke angefallenen Erbe gewährt wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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