Bischof Otto IV. (von Sonnenberg) von Konstanz, kaiserlicher Kommissar in dem Rechtsstreit: Kaspar Eberhart, Bürger zu Hall, Bekl. 1. Inst. und Appellant, gegen Hans d. Ä. von Bernhausen zu Gröningen (Gruningen) und dessen Gemahlin Margaretha, geb. von Rinderbach, (Kl. 1. Inst. und Appellaten) um das Erbe des Konrad von Rinderbach, des Bruders der Klägerin und Stiefvaters des Beklagten, taxiert bzw. ermäßigt die dem Appellanten angeblich entstandenen, von den Appellaten zu tragenden Verfahrenskosten auf 185 fl rh. Eberhart soll baldmöglichst beschwören, dass seine Auslagen mehr als 185 fl betragen haben.