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Übertragung eines Teils eines Fruchtzinses zu Heinebach an die Klosterjungfrau Katharina an dem Stade durch Kloster Heydau
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1415 in die Sancti Thome Apostoli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Äbtissin Ermengard, Priorin Christina und der ganze Konvent des Klosters Heydau bekunden, dass sie ihrer Mitschwester Katharina an dem Stade einen Teil des von Werner von Felsberg für 86 Gulden gekauften Fruchtzinses zu Heinebach für 30 Gulden übertragen haben. Katharina erhält dafür von den drei Malter Zins jährlich einen Malter angewiesen. Der Zins fällt aus dem halben Zehnt zu Heinebach.