Albrecht Nothaft zu Wernberg, Vitztum von Niederbayern, bekundet, dass er auf Befehl Herzog Albrechts (III.) von Bayern-München mit genannten Beisitzern in Straubing zu Hofrecht saß, wo die Vormünder der Erben des verstorbenen Leonhart Haidolfinger Ulrich Gswynnd, Kammerer, und Hans Hainspeck, Bürger von Straubing, vorbrachten, dass Martin Armannsberger mehrere Rechtstage in der Angelegenheit der den Erben des Haidolfinger aus dem Hof in Gingkofen verzogenen Gult habe verstreichen lassen. Nach ausführlicher Darlegung der Vorgeschichte und der Vorweisung mehrerer Briefe durch Gswynnd, u.a. dem Urteil des Hofgerichts Herzog Albrechts (III.) von Bayern-München (siehe Urkunde vom 18. November 1441, Nr. 1504) und einer Ablehnung der Appellation Armannsbergers durch den römischen König [Friedrich III.] entscheidet das Gericht, dass die Erben des Haidolfinger bei ihrem Recht auf die Gult aus Gingkofen gegen Martin Armannsberger bleiben sollen und stellt einen Gerichtsbrief hierüber aus. S=A
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Albrecht Nothaft zu Wernberg, Vitztum von Niederbayern, bekundet, dass er auf Befehl Herzog Albrechts (III.) von Bayern-München mit genannten Beisitzern in Straubing zu Hofrecht saß, wo die Vormünder der Erben des verstorbenen Leonhart Haidolfinger Ulrich Gswynnd, Kammerer, und Hans Hainspeck, Bürger von Straubing, vorbrachten, dass Martin Armannsberger mehrere Rechtstage in der Angelegenheit der den Erben des Haidolfinger aus dem Hof in Gingkofen verzogenen Gult habe verstreichen lassen. Nach ausführlicher Darlegung der Vorgeschichte und der Vorweisung mehrerer Briefe durch Gswynnd, u.a. dem Urteil des Hofgerichts Herzog Albrechts (III.) von Bayern-München (siehe Urkunde vom 18. November 1441, Nr. 1504) und einer Ablehnung der Appellation Armannsbergers durch den römischen König [Friedrich III.] entscheidet das Gericht, dass die Erben des Haidolfinger bei ihrem Recht auf die Gult aus Gingkofen gegen Martin Armannsberger bleiben sollen und stellt einen Gerichtsbrief hierüber aus. S=A
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden, BayHStA, Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden 1529
KU Regensburg-St. Emmeram F. 157
Registratursignatur/AZ: Kasten 1, Schublade Nr. 26, Nr. 85
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden >> III. 1401-1500
1445 Februar 27
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: ein an Pressel anhängendes Siegel
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Originaldatierung: Das ist geschehen zu Straubing an samtztag vor dem sontag Oculi nach Kristi gepurd viertzehen hundert und in dem funffundviertzigisten jaren.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1445
Monat: 2
Tag: 27
Äußere Beschreibung: 30x36 cm
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Originaldatierung: Das ist geschehen zu Straubing an samtztag vor dem sontag Oculi nach Kristi gepurd viertzehen hundert und in dem funffundviertzigisten jaren.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1445
Monat: 2
Tag: 27
Äußere Beschreibung: 30x36 cm
Notthafft von Wernberg: Albrecht, Vitztum von Niederbayern
Bayern: Albrecht III., Herzog von
Haidolfinger: Leonhard, Bürger von Straubing
Gswind: Ulrich, Kammerer von Straubing
Hainsbeck: Hans, Bürger von Straubing
Armannsberger: Martin
Friedrich III., römisch-deutscher König und Kaiser
Straubing (krfr.St.)
Bayern, Herzogtum/Kurfürstentum: Hofgericht in Straubing
Gingkofen (Gde. Geiselhöring, Lkr. Straubing-Bogen)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:39 MESZ
CC0 1.0 Universell