Die von den Hermann´schen Testamentserben in Dessau gesuchte Deklaration des Tit. 36 § 9 der fürstlichen Landesordnung, dass nämlich eine Witwe nach Absterben ihres Mannes die ihr zukommende Erbportion als ein Eigentum, nicht aber zum Genießbrauch empfangen und besitze

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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