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Der Abt Johann [Klotzer] und der Konvent des Benediktinerklosters Blaubeuren ("Blaburen") [Alb-Donau-Kreis] bekennen, dass Heinrich Krafft und seine Ehefrau Adelheid [von Sulmetingen] die Güter des Klosters in Seißen ("Su/e/ssen") [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] und Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], die dieses an Jodok ("Jos") Bitterlin und Johann Brüstiner verkauft hatte, an sich gebracht und vom Kloster als Leibgeding übernommen haben. Diese Güter fallen daher nach dem Tod der beiden Eheleute wieder an das Kloster zurück. Abt und Konvent verpflichten sich dafür, jedes Jahr vier Jahrtage für die Eheleute in ihrem Kloster mit Vigil und Seelmesse feierlich zu begehen, und zwar immer am Freitag in einer jeden Quatember. Dabei soll man jedes Mal die Kost am Konventstisch im Kloster mit Lebensmitteln im Wert von 1 Pfund Heller aufbessern. Sind die Güter nach dem Tod der Eheleute an das Kloster zurückgefallen, dürfen sie diese nicht mehr verkauften oder verpfänden. Geschieht dies trotzdem, dann sind die darüber abgeschlossenen Verträge nicht rechtsgültig und die Güter fallen an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und das Heiliggeistspital dort [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254].

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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