Die fürstlich murische Herrschaft Glatt und deren Vorgänger haben schon seit Jahrhunderten dem Bürgermeisteramt Sulz laut Ausweisung des dortigen Aussteuerbuchs aus des Zieglers Grub 5 Kreuzer 4 Heller 3 Örtle, aus einem baufälligen Schloß Dießen 5 Kreuzer 4 Heller 3 Örtle und aus einigen anderen auf Sulzer Bann liegenden Gütern 5 Kreuzer 4 Heller 3 Örtle, insgesamt 17 Kreuzer 2 Heller 1 Örtle jährlicher Steuer gereicht. Aus Mangel an Dokumenten kann nicht erkundet werden, worin diese Felder bestehen, aus denen die Steuer entrichtet wird. Die Herrschaft Glatt hat solche Steuer als eine auf ihrem Gut haftende rechtmäßige Last anerkannt. Um allen Schwierigkeiten vorzubeugen haben von Seiten von Glatt Pintan Guntli, Statthalter des freien Reichsstifts Muri zu Glatt, im Namen seines Fürsten und des Konvents des Stifts Muri und von Seiten Sulz der fürstlich württembergischer Rat und Vogt, auch Bürgermeister und Gericht im Namen der Stadt oder des Bürgermeisteramts sich miteinander gütlich verglichen: Die Steuer der 17 Kreuzer 2 Heller 1 Örtle soll von jetzt an von folgenden der Herrschaft Muri zum Gut Glatt gehörigen, auf Sulzer Bann und Markung liegenden Gütern gereicht werden: 3 Morgen 2 1/2 Vierteln Ackers in Voglers Haag, Zelg Vöhringer Staig (Anlieger: Herrschaft Glatt, Johannes Gfrörer zu Glatt, Jerg Knaus von Sulz, Joseph Dettling von Schlatt). Die Steuer ist jährlich auf Martini, 8 Tage vorher oder nachher zum Bürgermeisteramt Sulz zu entrichten. Über diesen Vergleich erhält jede der beiden Parteien eine Ausfertigung Unterschriften: >Fitan Gundtli, fürstlich murischer Kapitular und Statthalter zu Glatt für Sulz: Müller, fürstlich württembergischer Rat und Vogt Johannes Nertolt (?) Amtsbürgermeister Georg Ulrich Neßlin Amtsbürgermeister Johann Michael Harttenstein, Richter Johann Sebastian Schmidt, Richter Johann Ludwig Michael, Richter Johann Ludwig Dollmetsch, Richter Georg Friedrich Krich, Richter Johann Jakob Dausenweber, Richter

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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