Erbtruchseß Wilhelm Heinrich Frh. zu Waldburg, Herr zu Scheer und Trauchburg, schließt einen Vergleich mit den Untertanen zu Altheim bei Riedlingen, mit denen wegen Ungeld und Leibeigenschaft Streitigkeiten entstanden waren. Die Altheimer sollen vom Fuder Wein 9 fl 34 Kr und vom Eimer Bier 5 Kr Ungeld bezahlen und sollen Leibeigene der Herrschaft bleiben, doch werden ihnen alle bisher angefallenen Gelder für Abzug, Ungeld, Todfall, Vogtrecht und Strafen erlassen. Beide Teile sollen ihre Prozeßkosten selbst zahlen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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