Thammo [von Luppa], Propst von Großenhain (prepositus Haynensis prepositure), beurkundet seine Entscheidung in einem Rechtsstreit zwischen dem Nonnenkloster Großenhain (Hayn) als Kläger und dem Schultheiß Nikolaus von Lampertswalde (Lamprechtwalde) als Beklagtem wegen Unregelmäßigkeiten bei der Entrichtung des Zehnten von drei Malter Roggen und Hafer vom Dorf Raschütz (Raschwicz), die der Beklagtete vornehmen soll. Auf Grund der vorgelegten Beweise verpflichtet er den Beklagten bei Androhung der Exkommunikation, dem Kloster den Zehnten künftig vollständig zu entrichten. – Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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