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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Peter Mönch (Monichen) zu seinem Diener an und versichert ihm mitsamt seinen Gütern, die er hinter dem Pfalzgrafen hat, seinen Schirm. Er versichert, Peter wie andere Diener, Hintersassen und die Seinen schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Peter der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, Diener, "verwannten" und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirmes für die Zeit seines Dienstes an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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