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Johann Ernst Frei von Dehrn als Vormund seiner minderjährigen Brüder reversiert über die Belehnung durch Fürst Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg mit Lehen u. a. in Offheim.
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Johann Ernst Frei von Dehrn als Vormund seiner minderjährigen Brüder reversiert über die Belehnung durch Fürst Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg mit Lehen u. a. in Offheim.