Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Matthias Hertlein (Mathis Hertlin) zu Löwenstein aus besonderer Gnade aus der Leibeigenschaft entlassen und ihm gestattet hat, dass er sich nach Heilbronn verheiraten und dort seine Wohnung nehmen mag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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