Michael Rorbach zu Frankenbach (Frannckennbach) beurkundet, dass er in einem Streit mit Michael Hungerlin zu Heilbronn (Hailpronn) wegen des halben Weyckmarshofs zu Frankenbach, den er von Hungerlin als Erblehen inne gehabt hat, durch Hannß Seyfrid vom Holtz und Gregorius Kugler, Stadtschreiber zu Heilbronn (Hailpronn), dahin vergleichen worden ist, dass er auf die Erbgerechtigkeit an diesem Hof gegen eine Entschädigung von 100 Gulden verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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