Bichter Kneuelinchusen, Frühmeßner von St. Walburgis zu Meschede, teilt als Sachwalter des Wylhelm Westphael, Propst der Mescheder Kirche, dem Priester Heinrich Wreden als Sachwalter des Magisters Rudolph Abel, Kanoniker von St. Patrokli in Soest, wobei das Mandat über die Prokuratur vorliegt, mit: Da die Pfarrkirche St. Pancratius in Reiste (Reyste), deren Collation in den Händen des Propstes liegt, durch den freien Verzicht oder sonstwie des Johannes Rarbecke, Kanoniker und Thesaurar der Mescheder Kirche, unbesetzt ist, so übertrage er (Bichter) als Sachwalter des Propstes, diese dem Priester Heinrich als Prokurator des Magisters Rudolph. Der Aussteller fordert alle Kleriker, Priester und Notare auf, wenn ihnen dazu der Befehl erteilt werde, den Magister oder seinen Sachwalter in den tatsächlichen Besitz der Kirche in Reiste einzuführen. Die Pfarrangehörigen haben den Magister als ihren Rektor anzuerkennen und ihm die Einkünfte zukommen zu lassen. Ankündigung des Siegels der Propstei. Zeugen: Frederich Mercatori und Johan Wammestrop von Schmallenberg (Smalenbergh), beides Küster der Mescheder Kirche.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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