Eberhard III., Herzog von Württemberg und Teck, Graf zu Mömpelgard etc., der Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall "ausser gnaden und kheiner gerechtgkheit" auf alle vom Rhein her durch sein Herzogtum transportierten Waren, es handle sich um Salz, Wein oder was auch immer, für die kommenden drei Jahre ein Drittel des Zolls nachgelassen hat, weist alle württembergischen Zoller und Gegenschreiber, die mit vorliegendem Patent darum ersucht werden, an, den nach Hall gehenden Warentransporten genannten Rabatt einzuräumen, zwei Drittel des tarifmäßigen Zolls sofort bar einzuziehen, dabei über Menge und Art der Transitwaren und die eingezogenen Zölle Buch zu führen und die entsprechenden Belege quartalsweise den Amtsrechnungen beizulegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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