Siegfried (Sigefridus), Erzbischof von Mainz, urkundet, daß der edle Graf Adelhard mit seinem Sohn Heinrich das Kloster (monasterium) in Oberstenfeld (Obirstenuelt) mit dieser Freiheit und in dieser Form errichtet hat, wobei die Äbtissin Adelheid gegenwärtig war und zugestimmt hat. Nämlich daß den Schwestern, die dort Gott dienen, dreimal in der Woche Brot aus Weizenmehl und viermal von Weißmehl zu ihrer täglichen Nahrung in solcher Menge, daß es den Tag hindurch ausreicht, beständig erhalten sollen. Vom übrigen Mehl sollen sieben Brote gebacken werden, mit denen ihre Diener erhalten werden. Wein sollen sie drei Tage in der Woche für jeden ausreichend erhalten, Bier soll täglich reichlich gegeben werden. Außerdem sollen sie die besonderen Zulagen (consolatio) an den Heiligenfesten an Brot, Wein und Fleisch von der Äbtissin und ihren Nachfolgerinnen erhalten. Hinzu kommt, daß an Weihnachten und an Ostern vier Tage lang alle zum Tisch der Äbtissin kommen sollen, um dort ein Festmahl zu erhalten. Durch den Jahreslauf sollen sie an drei Tagen in der Woche mit Fleisch, an drei mit Eiern, an fünf mit Käse gespeist werden, außer an den Freitagen, an denen sie Fisch erhalten. Für die Kleidung der Schwestern soll der dritte Teil der Einkünfte von den Jahrtagen der Kirche aufgewendet werden und für jede einzelne darüber hinaus fünf Schilling und fünf Fuder Holz hinzugefügt werden. Damit diese Ordnung auch in Zukunft eingehalten wird, wurde diese Urkunde darüber ausgestellt. Der Textabdruck erfolgt nach einer einfachen Abschrift des 13. Jahrhunderts, die auf demselben Pergamentblatt steht wie die Urkunde Nr. 211 (vgl. WUB, Bd. I, S. 249 f.). Die Gründe gegen die Echtheit dieser Urkunde sind dieselben wie die gegen die vorhergehende Urkunde Nr. 211 angeführten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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