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Beratung, Abänderung und Verlängerung des Gesetzes zum Schutze der Republik
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Staatsministerium
Staatsministerium >> II. Reichsangelegenheiten >> N. Reichsverfassung
1922
Enthält u.a.: Berichte der württembergischen Gesandtschaft in Berlin und der württembergischen Bevollmächtigten zum Reichsrat; Konflikt zwischen der bayerischen und der Reichsregierung wegen des Erlasses einer eigenen bayerischen Verordnung (mit Berichten der württembergischen Gesandtschaften in München und Berlin und Zeitungsausschnitten); Niederschrift über die 34. Sitzung des Reichsrats am 3.7.1922; Beratungen zum Gesetz über die Bereitstellung von Mitteln zum Schutze der Republik. siehe auch Nr. 1946 und 2260
1 Fasz.
Archivale
Bayern; Regierung
Bayern; Verordnung
Berlin B; Württembergische Gesandtschaft
Deutsches Reich; Reichsrat
Deutsches Reich; Reichsregierung
München M; Württembergische Gesandtschaft
Württemberg; Bevollmächtigter zum Reichsrat
Württemberg; Gesandtschaft in Berlin
Württemberg; Gesandtschaft in München
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.