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Anweisung von 30 000 Talern durch König Friedrich II. zur Begründung eines Fonds für die Kostendeckung bei Ansiedlung von Manufaktur-Unternehmern, Fabrikanten und sonstigen Gewerbetreibenden in den Städten der Neumark; Verwaltung des Fonds
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Anweisung von 30 000 Talern durch König Friedrich II. zur Begründung eines Fonds für die Kostendeckung bei Ansiedlung von Manufaktur-Unternehmern, Fabrikanten und sonstigen Gewerbetreibenden in den Städten der Neumark; Verwaltung des Fonds