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Der geistliche Offizial bezeugt die Übertragung der in Or. 41 verzeichneten Rente von 1 Goldgulden durch die Testamentsvollstrecker des Kaplans Otto Haken zu Rengering an das Kloster Rengering.
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Der geistliche Offizial bezeugt die Übertragung der in Or. 41 verzeichneten Rente von 1 Goldgulden durch die Testamentsvollstrecker des Kaplans Otto Haken zu Rengering an das Kloster Rengering.