Engelbert von Carthusen und seine Ehefrau Kunigunde bekunden: Die Pröpstin des Stiftes Essen hat ihnen aus Gnade eine zu ihrem Hof Eving (Euenich) geh-örige Hove in Carthusen auf Lebenszeit gegen Zahlu-ng der üblichen Abgaben überlassen. Wenn einer von beiden stirbt, erhält die Pröpstin eine halbe Mark gängiger Pfennige für das Erbe des Toten. - Es siegelt der Aussteller. Datum a.d. 1333 in vigilia beati Petri ad vincula.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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