Die Brüder Georg (Jorg) und Werner Truchsess zu Werneck verzichten auf alle Ansprüche und Forderungen am Erbe ihres verstorbenen Bruders Wolf Truchsess, Amtmann des Kurfürsten Philipp von der Pfalz im Schloss Wolfstein. Dies betrifft auch die 400 Gulden, die dieser ihnen in seinem letzten Willen vermacht hat und durch seinen Testamentsvollstrecker Lukas von [Waldeck gen. von] Üben, Amtmann zu Kaiserslautern, übergeben wurden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass erstens Wolf keine eigenen, liegenden Erbgüter in der Pfalz hinterlassen hat, sodass für seine Witwe nur die fahrende Habe zur Verfügung steht, und dass zweitens auch der Kurfürst noch wegen durch Wolf verursachte Schäden am Schloss Wolfstein ebenfalls Forderungen hat. Zur Besiegelung bitten die beiden Aussteller ihren Oheim Heinz Schenk zum Roßberg hinzu.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...