Die Äbtissin von Essen, Maria Clara v. Spaur und das Kapitel zu Rell. schließen in ihrem wegen der Jurisdiktion über das Stift Rell. am Reichskammergericht schwebenden Prozesse einen Vergleich, welchem gemäß der Äbtissin von Essen als landesherrlicher Obrigkeit die unmittelbare Ausübung der hohen und niederen Gerichtsbarkeit zuerkannt wird. Dem Kapitel zu Rell. bleiben die Jurisdiktion über seine Hofsgüter resp. das Hofesgericht des Oberhofes Kirchfeld, die herkömmichen Gerechtsame und Freiheiten des Immunitätsbezirks (Mandats) und die Kanonikatdisziplin über die Geistlichen vorbehalten; dasselbe erhält in Ansehung des Steuerbeitrages und deren Verteilung Sitz und Stimme auf dem Essenschen Landtage und zu seiner Wiederaufhilfe ein Kapital von 8110 Thalern. Unterschriften: Maria Clara, Äbtissin zu Essen, Joh. zu Staufen, Propst, ex commissione der Frau Dechantin v. Staufen ego Wilhemus Kortlich, Veronika zu Spaur, Scholastersche, Barbara Cappel, Dechantin zu Rellinghausen, Margarethe v. Neuhoff, Clara von Schwansbell, Mechtild v. Aschebrock, Agnes Cath. Droste, Margaretha Elisabeth v. Mallinckrodt, Bertram v. Brempt, Agnes zu Erp, Anna Johanna v. Brempt, Cath. v. Büren, Antoinette Marg. von Hatzfeld, Elisabeth Walb. v. Hatzfeld, Hugo zu Werden und Helmstedt, Abt, Joh. v. Delwig zu Morll und Knippenburg, Erbmarschall des Stifts Essen, Joh. Wilh. von Knippenburg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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