Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Zeitungsverbote, Bd. 48a
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ministerium des Innern >> 03 Abteilung II Polizeiabteilung (1787 - 1943) >> 03.31 Sektion 31 Politische Polizei (1921 - 1936) >> 03.31.02 Zensur und Überwachung der Medien (1926 - 1934)
1931 - 1932
Enthält:
- "Der Arbeitslose" (Berlin); Zeitschrift: KPD 23. Aug. 1931 - 31. Okt. 1931. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 28 vom August 1932 veröffentlichten Artikels "Jetzt weiter vorwärts. - Was ist jetzt zu tun?" in dem es heißt: "Kein S.A.-Bandit darf auf den Stempelstellen und Zahlstellen erscheinen, ohne daß nicht sofort die Erwerbslosen durch ihr Massenauftreten erreichen, daß derartige Provokationen im Keime erstickt werden", wurde die Zeitung aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes verboten. Ohne Exemplar.
- "Süddeutsche Arbeiterzeitung" (Stuttgart); Zeitung: KPD 25. Jan. 1932 - 26. Febr. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 18 vom 23. Januar veröffentlichten Artikels "Bauernkrieg an der Ems. - Barrikadenkämpfe vor Stalltüren" in dem es heißt: "Schwarz weht die Fahne der Bauernnot. Gleicher Hunger, gleiche Verzweiflung eint die Werktätigen in Stadt und Land. Die Not wird sie zum Bündnis, zur Einheitsfront aller Werktätigen zusammenschließen. Die Bauern auch in unserem Bezirk müssen sich zusammenschließen gegen die Spießgesellen des Finanzkapitals" wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Die rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 5. März 1932 - 8. März 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 49 vom 5. März veröffentlichten Artikels "Der Polizeietat als kleineres Übel" wurde die Zeitung verboten.
1 Exemplar der Nr. 50.
- "Volkswacht" (Rostock); Zeitung: KPD für Mecklenburg-Strelitz 21. Apr. 1932 - 4. Mai 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 82 vom 21. April erschienenen Artikels "Der Kampf der Erwerbslosen um Arbeit und Brot" in dem das Vorgehen der Polizei gegen wehrlose Passanten geschildert wird, wurde die Zeitung verboten.
1 Exemplar der Nr. 83.
- "Das Echo" (Chemnitz); Zeitung: KPD 11. Mai 1932 - 31. Mai 1932. Verbotsgründe: Die Zeitung wurde zusammen mit dem "Kämpfer" wegen der gleichen Artikel in Nr. 108 vom 10. Mai verboten. Ohne Exemplar.
- "Der Kämpfer" (Chemnitz); Zeitung: KPD 11. Mai 1932 - 31. Mai 1932. Verbotsgründe: Wegen der in Nr. 108 vom 10. Mai veröffentlichten Artikel "Schwere Gummiknüppelattacken der Nazipolizei in Chemnitz", "Wir klagen an" und "So lebte unser Genosse Karl Müller" wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Süddeutsche Arbeiterzeitung" (Stuttgart); Zeitung: KPD 30. Mai 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 112 vom 30. Mai veröffentlichten Artikels "Nachstoßen für den zweiten Stichtag! Heraus aus der Kirche!" wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Thüringer Volksblatt" (Erfurt); Zeitung: KPD 31. Mai 1932 - 9. Juni 1932. Verbotsgründe: Wegen der Artikel in Nr. 116: "Kriegskabinett, Schwarzer Drache", "Was tuts du gegen Antisowjetkrieg?" in Nr. 117: "Polizeischüsse gegen Erwerbslose", in Nr. 118: "Die Polizei trägt die Schuld", in Nr. 120: "Protestaktionen gegen Vorgänge in Waltershausen", "Zu den Vorgängen in Waltershausen" und "Kriegsproduktionen arbeitet im Hochdruck", in Nr. 121: "Antifaschistische Aktion", "Zu den Vorgängen in Waltershausen, die Wahrheit läßt sich nicht unterdrücken", wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Tribunal" (Berlin); Zeitschrift: Organ der "Roten Hilfe" 9. Juli 1932 - 1. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 11 vom 15. Juni veröffentlichten Artikels "Grzesinski auf Noskes Bahn": "Grzesinskis Aufforderung bleibt nicht hinter dem Noske - Schießerlaß zurück. Er übertrifft den Bluthund der Arbeiterklasse, Noske, noch", wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Volkswacht" (Rostock); Zeitung: KPD für Mecklenburg-Strelitz 19. Juli 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 140 vom 19. Juli erschienenen Artikels "Blutbad der braunen Mörderbande in Altona", in dem es heißt: "Es erschienen etwa 5000 S.A.-Banditen. Das Auftreten dieser provozierenden braunen Horden führte zu erbitterten Straßenkämpfen in den Arbeitervierteln Altonas, wie sie seit den Tagen des Oktober 1923 in Groß-Hamburg nicht mehr erlebt wurden", wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Freiheit" (Düsseldorf); Zeitung: KPD 22. Juli 1932 - 26. Juli 1932. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5 Absatz 4 und 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen des am 21. Juli abgedruckten "Geheimbefehls" des nationalsozialistischen Sturmbannführers in Düsseldorf verboten. Ohne Exemplar.
- "Illustriertes Rotes Echo" (Halle); Zeitschrift: KPD 24. Juli 1932 - 6. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen des Leitartikels von Nr. 21, Juli 1932 "Massenstreik", in dem es heißt: "Der faschistische Ausnahmezustand ist über Berlin und die Provinz Brandenburg verhängt!", "Der faschistische Staatsstreich ist da!", "Greift zur Waffe des politischen Massenstreiks! .. Auch im Jahre 1920 stürzte eine monarchistische Regierung in 48 Stunden unter euren Schlägen! Denkt daran!", wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Schwäbisches Echo" (Stuttgart); Zeitschrift: KPD 27. Juli 1932 - 17. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen des im Juli erschienenen Artikels "Wallerfangen unter Papens Knute!" Der schuldigte Reichskanzler an dem verarmten Industriedorf mit einer hungernden Bevölkerung!" wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Sächsische Arbeiter-Zeitung" Zeitung: 1. Aug. 1932 - 3. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 174 vom 30. Juli veröffentlichten Artikels "Ernster Appell in ernster Stunde", in dem zum außerparlamentarischen revolutionären Massenkampf aufgefordert wird, wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Volkswacht" (Berlin-Stettin); Zeitung: KPD für Stettin und Pommern 2. Aug. 1932 - 10. Aug. 1932. Verbotsgründe: Die Zeitung wurde zusammen mit dem "Volksecho" aus gleichen Gründen verboten. Ohne Exemplar.
- "Volksecho" (Berlin-Kottbus); Zeitung: KPD 2. Aug. 1932 - 10. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen der Ausführungen in Nr. 177 vom 31. Juli "Die höchste Alarmbereitschaft", in Nr. 178 vom 2. August "Nach dem Siege noch kühner vorwärts", in denen es u. a. heißt: "Wir werden die Papen-Schleicher stürzen!.. Kühner voran zu neuen Kämpfen!" wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Süddeutsche-Arbeiter-Zeitung" (Stuttgart); Zeitung: KPD 4. Aug. 1932 - 12. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen der in einem Artikel gemachten Äußerung, der im Wahlkampf von Seiten der NSDAP den Kommunisten gegenüber allenthalben geübte "offene blutige Terror" sei "in vielen Fällen direkt von Behörden und Staatsgewalt unterstützt" worden, wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Illustrierte Bauernzeitung" (Berlin); Zeitschrift: KPD 9. Aug. 1932 - 15. Okt. 1932. Verbotsgründe: Wegen der in Nr. 8 vom Juli 1932 veröffentlichten Artikel "Wie erreichen wir Pachtermäßigung?", in dem es heißt: "Wenn die Pächter untereinander einig sind und wenn die Arbeiter des nächsten Industrieorts ihnen helfen, jede Zwangsversteigerung oder Exmittierung zu verhindern, dann werden sie ihren Kampf erfolgreich zu Ende führen"; "Werte Berufskollegen von Weißkeißel!" und "Arbeiter- und Bauerntreffen in Bassum", wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Tribunal" (Berlin); Zeitschrift: KPD und R. H. 10. Aug. 1932 - 15. Nov. 1932. Verbotsgründe: Wegen verschiedener Artikel in Nr. 14, Ende Juli 1932: "Faschisierung des Strafvollzugs: Statt Amnestie - Prügel für proletarische politische Gefangene", "Nazi-Vandalen", "Der blutige Sonntag in Altona", wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Thüringer Volksblatt" (Erfurt); Zeitung: KPD 13. Aug. 1932 - 22. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 169 veröffentlichten Artikels: "Krieg dem imperialistischen Kriege", "Verhindert den Krieg gegen die Sowjetunion", in dem von in Thüringer Industriebetrieben hergestellten Waffen und Munitionsmaterialien die Rede ist, wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Echo des Ostens" (Königsberg); Zeitung: KPD Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen der Artikel "Was darf das Echo des Ostens schreiben?", "Proletarische Einheit am Grabe des Gemeuchelten" und "Die verständliche Erregung der S. A." wurde die Zeitung verboten.
Zeitungsartikel über die Vorgänge in Königsberg in Rep. 77, Tit. 4043, Nr. 90. Ohne Exemplar.
- "Volks-Echo" (Berlin-Kottbus); Zeitung: KPD 1. Sept. 1932 - 14. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen der in Nr. 198 vom 1. September erschienenen Artikel "Papens Bekenntnis zum Faschismus", "Die politischen Hintergründe", in dem gesagt wird, Papen habe "das Hungerprogramm der faschistischen Reichsregierung gegen das werktätige Volk verkündet", wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Volkswacht" (Berlin); Zeitung: KPD für Stettin und Pommern 1. Sept. 1932 - 14. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen der in Nr. 198 vom 1. September veröffentlichten Artikel "Papens Bekenntnis zum Faschismus", "Betriebe und Büros streikfertig!", "Die politischen Hintergründe", wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Thüringer Volksblatt" (Erfurt); Zeitung: KPD 6. Sept. 1932 - 19. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen der in Nr. 185 vom 1. September erschienenen Artikel "An die werktätige Jugend Thüringens" und "Je Woche fünf bis sieben Selbstmorde in Erfurt" wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 8. Sept. 1932 - 6. Okt. 1932
30. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 183 vom 8. September erschienenen Artikels "Rüstung gegen das Volk" wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Extra-Blatt" (Berlin); Druckschrift: hrsg. von der kommunistischen Reichsfraktion 13. Sept. 1932. Verbotsgründe: Die Druckschrift wurde als Ersatz der verbotenen "Roten Fahne" angesehen und deshalb verboten. Ohne Exemplar.
- "Die Junge Garde" (Berlin); Zeitschrift: KPD 30. Sept. 1932 - 30. Dez. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 2, Jahrgang 15, veröffentlichten Artikels "Sport oder Militarisierung?", in dem es heißt: "Das alles zeigt uns, daß es sich hier um eine offene Militarisierung der deutschen Jugend handelt. Faschistisch-militärischer Drill, um die Jungarbeiter zum blutigen Kriege gegen ihre eigenen Klassengenossen in Deutschland und gegen die Sowjetunion .. aufzuhetzen", wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Volkswacht" (Berlin-Stettin); Zeitung: KPD für Stettin und Pommern 1. Okt. 1932 - 6. Okt. 1932. Verbotsgründe: Wegen der in Nr. 212 veröffentlichten Artikel "Die Kleinbauern und die Papen-Notverordnung" und "Millionengeschenk der Zinssenkung an Großagrarier" wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 2. Okt. 1932 - 15. Okt. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen mehrerer Äußerungen in Nr. 185 vom 1. Oktober: "Einheitsfrontaktion, gegen kapitalistische Offensive", "Der Feind steht im eigenen Land "Versailler Sklaverei" und "man müsse mit allen Mitteln gegen Gutsbesitzer und Kapitalisten des eigenen Vaterlandes kämpfen", verboten.
Je 1 Exemplar der Nr. 185 und 186.
- "Ruhr-Echo" (Essen); Zeitung: KPD 14. Okt. 1932 - 27. Okt. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen des in Nr. 218 vom 11. Oktober veröffentlichten 'Telegramms: "Die bolschewistische Prawda an die kommunistische Ruhrpresse" und der Antwort des Kongresses, in der es zum Schluss heißt: "Unsere Kampfparole, unsere Sturmparole, unsere Siegesparole heißt: Das freie, sozialistische Rätedeutschland", verboten.
[siehe Material zu dem Verbot in Rep. 77, Tit. 4043, Nr. 74, bei dem sich auch ein Exemplar der Nr. 221 befindet]. Ohne Exemplar.
- "Die Kommune" (Berlin); Zeitschrift: KPD 27. Sept. 1932 - 26. Jan. 1933. Verbotsgründe: Wegen der in Nr. 18 vom 15. September erschienenen Artikel "Massenkampf gegen die Kapitalsdiktatur - Durchkreuzt mit Aktionen die Errichtung der offenen faschistischen Diktatur", es heißt darin: "Fort mit der faschistischen Papenregierung, mit dem faschistischen Wirtschaftsprogramm und mit den Notverordnungen!", "Papens Niederlage und Faschisierungspläne", "Die offene Kapitalsdiktatur hat eingesetzt", "Arbeitsdienstpflicht und Kriegserziehung" und "Aktives Eingreifen bei Lohnkämpfen in Gemeindebetrieben", wurde die Zeitschrift verboten.
1 Exemplar der Nr. 18.
- "Neue Deutsche Bauernzeitung" Druckschrift: 21. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen des Artikels "Millionen gegen den Krieg" wurde die Druckschrift verboten.
Der Artikel aus Nr. 5.