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Anweisungen und Richtlinien zum Umgang mit Kriegs- und Zivilgefangenen
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Enthaeltvermerke: Enthält: Meldepflicht, Erfassung, Ausweisung und Ausreise von Ausländern; Arbeitseinsatz und Behandlung von Kriegsgefangenen; Landsturminfanterieersatzbataillon 15; Postverkehr der Kriegsgefangenen; Versicherung russischer Saisonarbeiter; Prospekt für 'hölzerne Zelte' als Unterkunft für Kriegsgefangene; Bewachung von Kriegsgefangenen; Beschaffung von Kriegsvorräten; Plakate: 'Soldaten! Laßt Euch nicht ausfragen! Seid vorsichtig bei Euren Unterhaltungen...', 'Soldaten! Vorsicht bei Gesprächen! Spionagegefahr!', 'Aufruf! Wohl niemand ist durch die Ereignisse des Novembers 1918...'; Entfernung von Wegweisern an der holländischen Grenze; Rückführung der in der Schweiz und in Frankreich internierten deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen; Internierung siamesischer Frauen und Kinder; Rückkehr russischer und rumänischer Gefangener; Vereinigung zum Schutz von Kriegsgefangenen; Arbeitsausschuss zur Fürsorge für die aus der Gefangenschaft heimkehrenden deutschen Heeresangehörigen; Spendenaktion für Kriegsgefangene; 'Richtlinien für die Kriegsgefangenenheimkehr'
Kreis Borken
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.