Kaiser Friedrich III. nimmt den Prior des "principalis et fontalis domus" der Kreuzherren und seine Professen vom Orden des hl. Augustin in Claro Loco bei Huy, Diözese Lüttich, auf dessen Bitten in seinen Schutz und erteilt ihnen dieselben Freiheiten, wie sie alle anderen Kirchen des Reiches besitzen und wie sie den Bullen und Privilegien der römischen Päpste gemäß sind. Er beauftragt damit insbesondere den Erzbischof von Köln, die Herzöge von Jülich und Geldern und den Grafen von Namur. Wer dagegen vergeht, zieht sich die kaiserliche Ungnade zu und hat 15 Mark Goldes, 1/2 an den Reichsfiskus, 1/2 an den Prior zu erlegen. Der Kaiser siegelt. "Ad mandatum ..." unterschreibt Ulricus Veltzli, Vizekanzler.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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