Papst Alexander IV. gewährt den Äbten des Zisterzienser-Ordens das Recht, in ihrer Abwesenheit die Prioren zu bevollmächtigen, Mönche oder Konversen ihrer Klöster von der Exkommunikation, der sie wegen untereinander begangener Tätlichkeiten häufig verfallen sind, zu lösen [für Salem]. Cum monachos et

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...