Michael Keppeler, Weber, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen, verkauft wegen einer gefährlichen Krankheit, nach eingeholtem Rat und mit lehnsherrlicher Zustimmung seinem Sohn Johannes Keppeler sein gegen die Herrschaft Hornstein erblehig eigenes Haus und Garten, alles aneinander unten im Dorf "auf den Stainen" gelegen (Anlieger: Hans Jörg Schneider, Organist; Johannes Stenz; Joseph Mayer; das gemeine Markh) nebst 2 Wirkstühlen samt dem vorhandenen Handwerkszeug zum Weberhandwerk, die Ganzsche, 1 Kasten, der Tisch, 1 offen Eisen, 1 Schrank (?), 1 Lehnstuhl, auch sonst, was Nagel und Band hebt. Daraus gehen außer gewöhnlicher Steuer der Herrschaft Hornstein als Erblehensherrschaft jährlich auf Martini an Zins 20 Kreuzer, 1 Fastnachtshenne, 2 Ferbsthühner, 5 Handfröndienste (1 Fronklafter machen, 1 Tage Mähen, 1 Tag Haiben, 1 Tag Schneiden, 1 Tag Öhmden); aus dem Schweinestall sind jährlich 2 Kreuzer, auch bei jeder Besitzveränderung 20 Kreuzer Abzug und ebensoviel Zuzug zu entrichten. Sonst ist alles frei. Die Kaufsumme beträgt 160 Gulden Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet), deren Empfang teils in bar, teils mit Anweisungen auf eine gehabte Passivschuld der Aussteller bestätigt. Auf Bitten des Ausstellers wird der Brief, der schon 1708 beschlossen worden war, in der Kanzlei des Freiherrn Franz Marquard von und zu Hornstein, Herrn auf Bingen, Göffingen, Bussen und Bittelschieß kaiserlichen Rats, Ritterrats und Ausschusses der Reichsritterschaft in Schwaben Viertels an der Donau, ausgefertigt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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