Graf Wilhelm von Nassau-Katzenelnbogen-Vianden und Diez und sein Sohn Wilhelm Prinz von Oranien versprechen dem Erzbischof Johann von Trier, die ihnen von dem Landgrafen Philipp von Hessen auf Grund des Frankfurter Vertrages vom Juni 1557 abgetretenen Kur-Triererschen Lehenstücke, nämlich ein Vierteil der Grafschaft Diez, den Katzenelnbogenschen Anteil an Hadamar und die Höfe Rödchen und Schneppenhausen (Amt Hadamar), von nun an von dem Erzstift Trier zu Lehen zu nehmen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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