Der Notar Johann Georg Friedrich Schmelz gibt beglaubigte Abschrift des Testaments von Sebastian Hofmann d.d. 1561 Sep. 19., in dem er u.a. bestimmt, dass die Zinsen aus 3.000 fl durch die Genannten aus den Becken und Fleischhackern in näher bezeichneter Form verteilt werden sollen.

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Stadtarchiv Nürnberg
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