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Der Ritter Friedrich von Bicken und seine Frau Margarete bekennen, daß sie dem Landgrafen von Hessen, Junker Hermann, ihre Leibeignen (unse gotzlehin) Ernst von Erda und seine Frau Metze übergeben haben.
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Der Ritter Friedrich von Bicken und seine Frau Margarete bekennen, daß sie dem Landgrafen von Hessen, Junker Hermann, ihre Leibeignen (unse gotzlehin) Ernst von Erda und seine Frau Metze übergeben haben.