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Zehntablösung, insbesondere die Abschätzung der auf dem ärarischen Zehnten zugunsten der Kirchenpfarreien und Schulen haftenden Baulasten und deren Ablösung (IV)
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Zehntablösung, insbesondere die Abschätzung der auf dem ärarischen Zehnten zugunsten der Kirchenpfarreien und Schulen haftenden Baulasten und deren Ablösung (IV)