Mauritius von Über Setzig, kaiserlicher zu Speyer Immatrikulierter Notar, beurkundet, dass Cloß Wolf Sinolt genannt Schütz, Fürstl. Hessischer, und Hartger de Blois, Gräflich Manderschiedscher Deputierter, die eingerückte "Protestation und Reservation" der Johannetta Landgräfin zu Hessen und des Grafen Salentin Ernst zu Manderscheid und Blankenheim, im Namen seiner Gemahlin Ernestine geb. Gräfin zu Sayn und Wittgenstein, Schwester der Johannetta, vorgebracht haben. Darnach wollen die Genannten die Saynische Erbschaft nur unter bestimmten Bedingungen (cum beneficis inventarii) antreten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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