Johann Bernhard von Westerholt, Domherr zu Münster und Archidiakon in Billerbeck, bekundet, daß er den Eheleuten Melchior Schulte Langenhorst und Clara Hoemoett sowie einem ihrer Kinder eine zum Hof seines Eigenhörigen Bernd Schulte Deckening zu Billerbeck gehörige Hausstätte in Billerbeck auf der Münsterstraße, gelegen zwischen Schulte Deckenings Grund und Leibzucht, in Gewinn gegeben hat. Nach dem Tode der genannten Langenhorsts Rückfall der Hausstätte an den genannten Hof. Bei erneuter Ausgabe der Hausstätte Vorzugsrecht der Langenhorstischen Nachkommen. Alljährlich Zahlung von 12 Schilling münsterisch zu Martini an den Schultenhof Deckening. Ankündigung des Archidiakonatssiegels. am abend sancti Johannis baptistae

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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