Vergleich zwischen dem Konvent und der Gemeinde zu Dünnwald über das dieser zustehende Recht des Laubscharrens (des Weid- und Schweidgangs und des Holzsammelns) im Klosterbusch, der Landskatten genannt. d. 28. November 1682

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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