Hans Glatt, Sohn des Hans, zu Hilzingen reversiert für sich und seine Frau Maria Hertenstein gegenüber Ferdinand Geizkofler von Reiffenegg zu Gailbach, Haunsheim, Staufen, Moos und Weschenbeuren nach dem Tod von dessen Vater Zacharias und seiner Erbfolge in 2/3 der Herrschaft Staufen über die inserierte Belehnung mit einem bezeichneten Gut zu Hilzingen. Zins und Ehrschatz sind näher beschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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