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Nichtanerkennung der Entschuldigungsgründe für Niederlegung ihrer Ämter als Gemeindevertreter und gegen Verhängung von Nachteilen: Schmiedemeister P. Tafelmeier und Genossen in Roitzsch gegen die Gemeindevertretung
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Nichtanerkennung der Entschuldigungsgründe für Niederlegung ihrer Ämter als Gemeindevertreter und gegen Verhängung von Nachteilen: Schmiedemeister P. Tafelmeier und Genossen in Roitzsch gegen die Gemeindevertretung
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C 50 Bitterfeld (Benutzungsort: Merseburg) Landratsamt und Kreiskommunalverwaltung Bitterfeld
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