Willem von Oitwilre quittiert dem Kapitel über den Empfang des Kaufpreises für obiges Gut, indem er dies letztern in Bezug auf Scheuer und Saat, unbeschadet des ihm zur Zeit fälligen Pflugrechts, in keiner Weise zu behindert gelobt und dafür sich sowie Gerard von der Loe und Peter Butschart von Pitwilre zu Bürgen stellt. Gegheven ind geschreven int jar uns heren Dusent drihunert seiszich ind veir.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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