Nachbarliche Gebrechen zwischen dem Amt Altenburg und Georg Gruner zu Oberwiera [nw. Waldenburg], der Obergerichte und eines aufgehobenen toten Mannes halber, dadurch genannter Gruner die Grenze zwischen dem Kurfürsten von Sachsen und Herrn Ernst [II.] von Schönburg [selig] streitig machen wollen, weswegen er dann bestrickt worden und einen Revers von sich geben müssen, so in Kopie samt dem in dieser Sache aufgerichteten Vertrag hierbei befindlich

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Sächsisches Staatsarchiv
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