Abt B. von Cisteau transsumiert und beglaubigt folgende für sämtliche Zisterzienser-Abteien erlassene päpstliche Indulgenz: Papst Honorius III. erlässt eine authentische Interpretation der Konstitution des (letzten) allgemeinen Konzils über die Zisterzienser-Zehnten und verbietet auf Grund derselben, von durch Zisterzienser seit diesem Konzil angebauten oder noch fürder anzubauenden Novalien Zehnten zu fordern. Datum Viterbii XIII. Kal. decembr. Pontificatus nostri anno IIII.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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