Abt Heinrich macht bekannt, daß er nach dem Tode von Althea von Viedt behandigt hat mit der Frauenhand Franz Caspar Fabritius an dem Gut Huxholl bei Dael samt Zubehör und dem Vettenbusch, an dem mit der Mannshand dessen Bruder Franz Wilhelm Fabritius belehnt ist. Er soll das Gut nicht versetzen, verpfänden oder in andere Hände bringen. Wenn eine Hand stirbt, soll eine Kurmut bezahlt werden. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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